Jahresabschluss
Die laufende Buchführung wird IT-gestützt mit einem Programm der DATEV erstellt. Der jährliche Jahresabschluss wird unter Beachtung des § 4 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Besonderheiten der Rechnungslegung spendensammelnder Organisationen des Hauptfachausschusses (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW RS HFA 21) gefertigt.
Wirtschaftsprüfung
Der Jahresabschluss wird zusätzlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin geprüft. Dieser Prüfauftrag umfasst unter anderem die unmittelbare Verwendung der Vereinsmittel für satzungsgemäße Zwecke. Das uns fortlaufend erteilte uneingeschränkte Testat bescheinigt die transparente und saubere Rechnungslegung.